Widerstand gegen Kameras – mit Kaugummis, Laserpointern und Brecheisen: Menschen wehren sich weltweit auch physisch gegen den Ausbau von Videoüberwachung. Ein Betroffener schildert, wie er nach fünf solcher Aktionen vor Gericht landete und das Verfahren schließlich gegen eine Zahlung von 900 € an einen Kinderverein eingestellt wurde. Rechtlich bewegt sich der Widerstand in einem weiten Strafrahmen – von Freispruch bis zu fünf Jahren Haft, je nach Methode und Ausmaß der Beschädigung. netzpolitik.org
Übrigens: Wer selbst ein Zeichen gegen die Aufrüstung des Überwachungsapparats setzen will, sollte am Samstag in Berlin an der Demo „Sicherheit ohne Überwachung“ teilnehmen. Informationen gibt es dazu hier oder auf dem Mastodon-Profil des Netzwerks. |