An dieser Stelle noch mal der alte Titel: Weiterhin nur auf Wunsch
Newsletter-Werbung: Liebe Bestands-Ticker-Kund:innen - auch wenn der EuGH in seinem Urteil zu C-654/23 entschieden hat die Kriterien für die Zusendung von Newsletter-Werbung zu lockern, gilt hier im Ticker weiterhin nur per Double-Opt-In. Was sich bei dem Thema jetzt ändert erfahrt ihr von Niklas Lewanczik auf t3n.de
Sicher - nicht so gewollt: Stell Dir vor, du bist absoluter Experte für Verschlüsselung und Du hältst einen von drei privaten Schlüsseln um das Wahlergebnis für die Leitungsposten zu entschlüsseln, und verlierst Deinen Schlüssel unwiederbringlich. Was dann passiert schreibt Laura Cress für die bbc.com
Tracking - auch nur auf Wunsch?: Die europäischen Wettbewerbshüter nehmen Apples App-Tracking Filter kritisch unter die Lupe. Was genau daran "Verbraucher in die Irre führen" kann und wieso Frankreich schon erhebliche Bußgelder verhängt hat, das liest man bei heise.de |