Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartner*innen: 2,9 Millionen Social-Media-Posts, 77.000 Parlamentsdokumente und 55.000 Pressemitteilungen wurden ausgewertet. Auf dieser Grundlage hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte die AfD nach wissenschaftlichen Maßstäben juristisch untersucht. Das Ergebnis ist eindeutig und hier zu finden.
»Die Gefährdungen, die wir bis hier nachgewiesen haben, betreffen so viele Personen in teils existenzieller Weise, dass die üblichen Sicherungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht mehr greifen. Es ist nicht vorstellbar, dass großflächige Angriffe auf die Religionsfreiheit von Muslim*innen, systematische Ausbürgerungen einer erheblichen Anzahl an Deutschen, Geburtenförderung nur für »besonders deutsche« Familien, massenhafte Abschiebungen ohne Rechtsschutz, die Vorenthaltung einer menschenwürdigen Existenz für Schutzsuchende, die Ausgrenzung Schutzsuchender von öffentlichen Veranstaltungen und aus Schulen, die fortgesetzten Angriffe auf die Identität von trans Personen und die Verfolgung politischer Gegner*innen mit den Mitteln des Rechtsstaats effektiv eingehegt werden könnten.
Dadurch sind schwere, systematische und anhaltende Verletzungen der Menschenwürde und eine anhaltende Beeinträchtigung des demokratischen Wettbewerbs zu erwarten. Die AfD verfolgt eine Strategie und hat das Potenzial dazu, ihre Vorhaben umzusetzen. Deshalb ist sie verfassungswidrig.«
AfD-Gutachten |