Das zweischneidige Schwert Klarnamenpflicht im Internet: Die Forderung einer Klarnamenpflicht im Internet wird in der Politik kontrovers diskutiert. So sprechen sich Politiker aus Bayern und Berlin für diese Pflicht aus, da dies zu zivilisierteren Debatten im Internet beitragen würde und die Durchsetzung des Strafrechts vereinfache, da Beleidigungen, Drohungen oder Volksverhetzung nicht anonym geäußert würden. Bundesjustizministerin Hubig hält dagegen und lehnt diese Klarnamenpflicht ab. Sie verweist auf den verfassungsrechtlich gedeckten Schutz der Meinungsfreiheit auch im digitalen Raum und betont, dass die Identität von Täter:innen auch ohne generelle Pflicht nachträglich ermittelt werden könne. Diese Anonymität im Netzt ist wichtig für den Schutz von Aktivist:innen, Whistleblower:innen und Opfern von sexueller Gewalt, da diese so ohne zusätzliche Gefährdung Aufklärung leisten können. Golem (26.12) Golem (28.12) |