0,05 Prozent des Jahresumsatzes: Das Gericht der EU hat am Mittwoch die Vorgaben des DSA zum Festlegen der auf Facebook, Instagram und TikTok anwendbaren Aufsichtsgebühr aus formalen Gründen für nichtig erklärt. Die Betreiber der sozialen Netzwerke müssen aber trotzdem ihre Beiträge zunächst für 2023 zahlen: Die Luxemburger Richter haben beschlossen, dass die gekippten Durchführungsbeschlüsse für einen vorübergehenden Zeitraum weiter wirken. heise.de |