Werden wir immer stiller?: Ein Mensch wird angeklagt, weil er rechtswidrige Pushbacks dokumentiert. Zwar hat das norwegische Berufungsgericht Hålogaland die Auslieferung des Aktivisten und Pushback-Dokumentars Tommy Olsen an Griechenland einstimmig abgelehnt. Dass es jedoch überhaupt zu solch einem Verfahren kommen konnte, irritiert mich jedoch nachhaltig. Denn das Gericht stellte klar, dass mit dem vorherigen Urteil eine Gefahr der Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung vorliegt, das in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist netzpolitik.org |