Kenntnis, nur wenn nötig: Der Zoll liest seit August 2025 dauerhaft WhatsApp, Telegram und Signal mit – ganz ohne Staatstrojaner. Die Ermittler:innen klonen schlicht den Account über die Web-Clients der Anbieter: per abgefangener SMS, Phishing oder kurzem Griff zum Handy der Zielperson. Der BGH hat die dafür bemühte Rechtsgrundlage im Januar 2026 gekippt, das Zollkriminalamt stützte sich einen Monat später trotzdem darauf. IT-Strafrechtler Christian Rückert hält die Methode für unzulässig, weil die Anbieter-Tools das komplette Nachrichtenarchiv mitliefern und auch das Versenden von Nachrichten erlauben. Zoll und BKA verweigern jede Auskunft, das Justizministerium findet die Beantwortung unzumutbar aufwendig. Andre Meister für netzpolitik.org |