Erstelle Fragenkatalog nach §10: Das Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern setzt bei Einbürgerungsverfahren offenbar auf den Einsatz künstlicher Intelligenz. Es rät den zuständigen Ausländerbehörden in den Kommunen, ChatGPT zu befragen, um beispielsweise Antisemit*innen unter den Antragsteller*innen zu erkennen. Was bei der Aufregung zu kurz kommt, ist, dass auch in den Asylprozessen schon bei Anhörungen Ki-basierte Assistenzsysteme verwendet werde, um in den Interviewprotokollen von Antragsteller*innen sicherheitsrelevante Sachverhalte zu identifiziert. www.ndr.de |