Was ist geschehen? Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verpflichtet Behörden zur Herausgabe von Dokumenten und ist so ein Grundpfeiler für das Recherchieren und Erstreiten von Informationen vom Staat. Künftig sollen nur noch "natürliche Personen" mit "berechtigtem Interesse" und deutscher oder Unionsbürgerschaft von dem Recht auf Herausgabe Gebrauch machen können. Auch sollen künftig Antragsteller die Kosten tragen und diese auch nicht gedeckelt sein. (Hier ausführlich im BR).
Begründet wird mit Bürokratieabbau, Kostensenkung und erhöhte Anforderungen an die Spionageabwehr. |