Der D64-Ticker liefert den netzpolitischen Überblick. Täglich.
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Dienstag. Mittwoch.

Journalismus: Golem.de öffnete sich vor einigen Monaten auch für Blogger und andere Autoren. Es sollte ein Experiment werden. Es ist immer noch eins, aber schon jetzt erfolgreicher als erwartet.
golem.de

WiFi: Wer sich an größeren Bahnhöfen aufhält, kann eine halbe Stunde kostenlos ins Internet gehen. Die Telekom bietet gemeinsam mit der Deutsche Bahn jetzt diesen Service an.
sueddeutsche.de

Leistungsschutzrecht: Die VG Wort hat angekündigt zukünftig auch das Presse-Leistungsschutzrecht wahrnehmen zu wollen. Für die Presseverlage stellt sich nun die Frage, ob sie dieses Angebot annehmen sollen.
carta.info

Datenschutz: "Do not Track" steckt in jedem Browser. Nutzer können damit Websites sagen, dass sie keine Daten sammeln sollen. Kaum eine hält sich daran, Kalifornien will das ändern.
zeit.de

Netzpolitik: Der Digitale Gesellschaft e.V. formuliert einen sehr genauen netzpolitischen Forderungskatalog für die nun anstehenden Koalitionsgespräche.
digitalegesellschaft.de

Michael Seemann
"Klar ist, die Politik hat ihren Respekt vorm Netz verloren. [...] Es wird jetzt schnell gehen, ob mit der großen Koalition oder ohne. Vorratsdatenspeicherung, Netzsperren, mehr Überwachung, ein Trojanergesetz wird sicher kommen, Netzneutralität können wir uns in die Haare schmieren[...]"

Michael Seemann zur Netzpolitik nach der Bundestagswahl

NSA-Affäre: Im Streit mit den USA über das Ausspionieren von Bankdaten europäischer Bürger droht die EU-Kommission mit dem Aussetzen des internationalen SWIFT-Abkommens.
heise.de
SWIFT selbst hat EU-Abgeordneten versichert, dass das Unternehmen "keine Nachweise für einen unautorisierten Zugang zu unseren Netzwerken oder Daten" habe.
heise.de

NSA-Affäre: Brasiliens Präsidentin Dilma Rousseff hat wegen des US-Spionageprogramms eine multilaterale Aufsicht über das Internet vorgeschlagen.
derstandard.at

Piraten: Auch bei den Piraten zieht man nach dem schlechten Abschneiden bei der Bundestagswahl nun personelle Konsequenzen.
heise.de

Filesharing: Ein neues Urteil vom Amtsgericht Frankfurt könnte weitreichende Folgen für Filesharing-Abmahnungen haben: Die Vermutung, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für eine von dem Anschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, ist bereits dann entkräftet, wenn er darlegen kann, dass auch andere Personen im Haushalt Zugang zu dem betreffenden WLAN hatten.
jurpc.de

Termine

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