Der D64-Ticker liefert den netzpolitischen Überblick. Täglich.
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Der Ticker kommt heute von @Pausanias .

Energie!

Netzneutralität: Die Deutsche Telekom ist dabei, schleichend ein Zwei-Klassen-Netz einzuführen. Der Traffic ausgewählter Dienste wird demnächst nicht mehr auf das Datenvolumen der Nutzer*innen angerechnet - der Traffic der nicht ausgewählten Dienste aber sehr wohl. Das ist eine Ungleichbehandlung, die dem Wirtschaftsstandort Deutschland schadet.
tagesspiegel.de

Cyberkrieg: Die Bundeswehr stellt ein neues "Kommando Cyber- und Informationsraum" auf und rüstet sich für die Kriege der Zukunft. Die Einheit "Computer-Netzwerk-Operationen" (CNO) soll Netzwerke knacken, sabotieren, ausschalten - also durchaus offensiv agieren. Stehen wir bereits mitten in einem digitalen Wettrüsten?
sueddeutsche.de

Online Harassment: Warum tut sich Silicon Valley so schwer damit, Online Harassment adäquat entgegenzutreten? Nun, es ist halt kompliziert...
nytimes.com
Kirschblüte in Bonn <3 - Foto: @HansW_Metzger
Das Bild habe ich aus einem Tweet von @kattascha .
NetzDG I: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ist der Versuch des Justizministeriums, eine Handhabe gegen Hatespeech zu etablieren. Es hagelt Kritik von allen Seiten.
welt.de

NetzDG II: Worum geht's? Konzerne wie Facebook, Google und Twitter sollen verpflichtet werden, "offensichtlich" rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen, ansonsten drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro. Macht das privatwirtschaftliche Unternehmen zu einer Meinungspolizei?
spiegel.de

NetzDG III: "Es kann keine Rede davon sein, dass der Staat sich zurückzieht, wenn er Facebook und Co. stärker in die Pflicht nimmt", kommentiert die FAZ. Was strafbar ist, entscheidet weiter der Gesetzgeber - und auch die Strafverfolgung wird weiter durch den Staat erfolgen.
faz.net

NetzDG IV: Und wie sieht's mit der juristischen Einordnung aus? Bei jedem Verbot von Meinungsäußerungen verlangt das Bundesverfassungsgericht eine Abwägung zwischen Art. 5 GG und den Persönlichkeitsrechten, die durch das Verbot geschützt werden sollen. Ob dieser Abwägung genügend Raum beigemessen wird, erscheint zumindest fraglich.
cr-online.de

Termine


Hinweis : Wir haben die Quoten von Vortragenden der Veranstaltungen manuell gezählt. Basis dafür sind die von den Veranstaltenden veröffentlichten Programme oder Speakenden-Listen. Wir zählen pro Veranstaltung jeden Kopf genau einmal, also auch dann nur einmal, wenn dieselbe Person mehrfach spricht. Details dazu findet ihr in diesem Spreadsheet .
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