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Legt Musik auf, poliert die Schuhe, wienert den Tanzboden – heute legt der Dienstagsticker eine beschwingte Sohle auf's Parkett!
Langsamer Walzer: Mobiles Internet in Deutschland
Jeder kennt es - man sitzt in der Regionalbahn und sieht ein "E" wo eigentlich "LTE" stehen sollte. Eine interaktive Karte beim Tagesspiegel zeigt die regionalen Unterschiede beim mobilen Internet und wo die Funklöcher besonders gravierend sind – Halle ist top, Berlin ok, BaWü hinten. Fazit: Deutschland belegt bei der 4G-Verfügbarkeit Platz 54 von 87 Ländern.
Tagesspiegel
Überwachungslimbo: Hängt die Latte nicht zu niedrig?
Die Fraktionen der Grünen und Linken haben beantragt, die im April beschlossene Novelle des sächsischen Polizeigesetzes durch die Wächter der Grundrechte überprüfen zu lassen. In Kritik steht, dass die Überwachung von Einzelpersonen durch die Novelle deutlich erleichtert wurde.
MDR
Volkstanz: Beschwerde gegen Klarnamenzensus
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und Aktivisten vom Arbeitskreis Zensus legen Verfassungsbeschwerde gegen den datenverschwenderischen Umgang im Testbetrieb der Volkszählung 2021 zu verwenden. Nicht nur, dass keine Dummydaten verwendet werden - es wird einfach an dem Gesamtdatensatz von 82 Millionen Bürgern mit deren Klarnamen probiert.
Heise
Schuhplattler: Bayern öffnet Angebote der Virtuellen Hochschule Bayern
Bayern hat diese Woche die Angebote der Virtuellen Hochschule Bayern für die breite Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Ausbildungsplattform ermöglicht Schulabgängern, Studienfächer zu erproben, erleichtert die Weiterbildung, oder stillt ganz einfach den Wissensdrang der Interessierten. Der Stempel "wissenschaftliche Qualität geprüft by bayerische Hochschulen" needs zwar noch a bisserl Feinschliff, aber joah mei.
Deutschlandfunk
Schleiertanz: Pseudonymisiert ist nicht anonymisiert
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber weißt auf den Unterschied zwischen vollkommen anonymisierten und pseudonymisierten Daten hin: während ersteres keinerlei Rückschluss auf die Person hinter den Daten zulässt, ist bei letzterem häufig schnell die Person hinter den Daten rekonsturierbar.
Heise
Schlussakkord in Moll: Datenlöschen bei Deliveroo nicht vergessen
Deliveroo schließt die Pforten in Deutschland. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass alle Kundendaten nach dem Aus auch gelöscht werden. Wer seinen Account behält, lässt seine Daten potenziell weiterhin nutzen. Da hilft nur eine Löschaufforderung nach Artikel 17 DSGVO.
Netzpolitik.org
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